Strobel mit Klientin

Gesetzliche Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung ist erforderlich, wenn eine volljährige Person infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen und somit ganz oder teilweise auf Hilfe angewiesen ist.

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für und mit der betroffenen Person handelt und somit den für die Person notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge gewährleistet.

Zielsetzung der Betreuungsarbeit ist es, den Betreuten ein möglichst normales und selbständiges Leben unter bestmöglichen Bedingungen im Rahmen der jeweiligen Erkrankung zu ermöglichen.

Das Wohl des Betreuten steht im Mittelpunkt aller anfallenden Aufgaben und es wird versucht, die Ressourcen der Betreuten zu stärken und Defizite durch angebotene, bzw. vermittelte Hilfen auszugleichen.