Hörger mit Klientin

Vorsorge

Solange es einem gut geht, fällt es oft schwer sich vorzustellen, dass sich dieser Zustand eines Tages ändern könnte. Plötzlich kann es aber durch einen Unfall, eine Krankheit oder eine Behinderung zu einer unerwarteten Situation kommen. Auf diese Situation kann man sich mit einer General- und Vorsorgevollmacht vorbereiten.

Viele Menschen sind mit zunehmendem Alter, selbst wenn sie ihren freien Willen noch äußern können, auf Grund der körperlichen Einschränkungen nicht mehr in der Lage, alle ihre Angelegenheiten allein und ohne Unterstützung zu regeln.

Was passiert, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind sinnvolle Entscheidungen

zu treffen und nicht mehr selbstverantwortlich handeln können? Vergessen Sie nicht – Ihr Lebensgefährte, Ihre Angehörigen oder Ihre Freunde könnten in einem solchen Fall keine rechtsverbindlichen Entscheidungen für Sie treffen oder Sie gesetzlich vertreten.

Sie sollten sich also beizeiten überlegen, wer Ihre Angelegenheiten erledigt und Ihre Interessen vertritt. Lassen Sie sich darum rechtzeitig durch einen Fachmann beraten, der

  • weiß, was auf Sie zukommen kann,
  • die gesetzlichen Grundlagen kennt,
  • Ihnen die notwendige Sicherheit gibt.

Es gibt drei Varianten der Vorsorge, die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.

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