Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht löste zum 01.01.1992 die bis dahin gültige Vormundschafts- und Gebrechlichkeitspflegschaft für Volljährige, besser als Entmündigung bekannt, ab.

Die Mängel des alten Vormundschaftsrechtes waren die unverhältnismäßigen und starren Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte einer Person, die auch immer die Geschäftsunfähigkeit zur Folge hatten. Den verbliebenen Fähigkeiten des Klienten und dem individuellen Betreuungsbedarf wurde viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.

Im Gegensatz dazu stehen die wichtigsten Leitgedanken des neuen Betreuungsrechts. Neben dem Grundsatz der Erforderlichkeit soll das Recht eines jeden Menschen auf größtmögliche Selbstbestimmung beinhaltet sein.

Es wird somit bei einer Betreuung darauf geachtet, in welchen Bereichen der Betroffene Hilfestellung benötigt und ihm wird nicht pauschal jedes Recht auf Eigenständigkeit und Selbständigkeit entzogen.

Die gesetzlichen Grundlage für die Betreuungsarbeit, das Betreuungrecht, findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1896 ff.)

Verwaltung