Formulare

Aufgaben des Betreuers

Das zuständige Gericht legt die Dauer der Betreuung, sowie den erforderlichen Umfang fest. Folgende Aufgabenkreise können dem Betreuer zugeteilt werden:

  • Vermögenssorge

    (z. B. Vertretung in Vermögensangelegenheiten, Kontakte zu Banken und Steuerberatern, Schuldenregulierung, Antragsstellung staatlicher Hilfen, etc.)
  • Gesundheitssorge

    (z. B. Einleitung und Organisation notwendiger medizinischer Behandlungen, ggf. Einwilligung in Untersuchungen, Operationen und Heilmaßnahmen, Krankenversicherungsschutz, etc.)
  • Personensorge

    bzw. Aufenthaltsbestimmung (z. B. Antragstellung
und Einwilligung in die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung oder freiheitsentziehenden Maßnahme, etc.)
  • Wohnungsangelegenheiten

    (z. B. Anmietung und Kündigung von Wohnraum, Anfechtung einer Räumungsklage, etc.
  • Postangelegenheiten

Des Weiteren werden von einem Betreuer die notwendigen Hilfen vermittelt, bei Bedarf die medizinische und pflegerische Versorgung organisiert. Der Betreuer übernimmt die Vertretung des Betreuten in Rechts- und Steuerangelegenheiten, sowie gegenüber Ämtern und Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern.

Der Betreuer erledigt den allgemeinen Schriftverkehr mit den verschiedenen Stellen und übernimmt auch ggf. alle erforderlichen Antragsstellungen.

Die einzelnen Aufgabenbereiche sind in einem Betreuerausweis festgehalten, der als Legitimation vor Behörden und Institutionen dient. Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Er hat insoweit die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und kann auch im Namen des Betreuten Prozesse führen.