Unterschrift

Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung sorgen Sie für den Fall der Betreuungsnotwendigkeit vor und können rechtzeitig ihre Wünsche zur Auswahl eines Betreuers festlegen.

Sollte eines Tages eine gesetzliche Betreuung notwendig werden, dokumentieren Sie mit dieser Verfügung gegenüber dem Gericht Ihre Wünsche bezüglich der Betreuerbestellung und Ihrer zukünftigen Lebensgestaltung. Dies bedeutet, dass Sie selbst im Vorfeld den von Ihnen gewünschten Betreuer benennen oder aber festlegen können, wer es keinesfalls werden soll. Außerdem kann die Betreuungsverfügung Anweisungen für die weitere Gestaltung Ihres Lebens enthalten.

Die Verfügung berechtigt somit niemand zu einem rechtsgültigen Handeln, sondern dient als Grundlage für die gerichtliche Entscheidung und ermöglicht, soweit wie möglich, im Sinn des Betreuten zu handeln.

Mit einer Betreuungsverfügung vermeiden Sie, dass andere unter Umständen gegen Ihren Willen entscheiden oder Ihre Wünsche für die Zukunft unberücksichtigt bleiben.

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