Rettungswagen

Fallbeispiel

Herr K., 70 Jahre alt, befand sich nach einem schweren Sturz in seiner Wohnung im Krankenhaus. Er lebte allein, hatte keine Angehörigen, konnte sich selbst nicht mehr versorgen und seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Somit wurde für ihn durch den Krankenhaussozialdienst eine gesetzliche Betreuung angeregt. Vom zuständigen Vormundschaftsgericht wurde für Herrn K. einer der Partner des Betreuungsbüros Ulm zum gesetzlichen Betreuer bestellt.

Nach einem ersten Kennenlernen und Gespräch zwischen dem Betreuer und Herrn K. war schnell klar, dass er nach der Krankenhausentlassung gerne wieder in seine Wohnung zurückkehren wollte.

Nachdem sich der Betreuer einen ersten Überblick über die finanzielle und persönliche Situation und den damit verbundenen Möglichkeiten von Herrn K. verschafft hatte, wurde nach Rücksprache mit Ärzten und dem Pflegepersonal deutlich, dass eine Rückkehr nur mit Hilfestellungen und ambulanter häuslicher Versorgung möglich wäre.

Dank der langjährigen Erfahrung und der daraus resultierenden Einbindung in die sozialen Netzwerke konnte der Betreuer die notwendigen Schritte (Beantragung von Pflegeleistungen, Beauftragung eines Pflegedienstes, Einrichtung eines Hausnotrufs, etc.) zügig einleiten und die entsprechenden Hilfen rasch vermitteln.

Da Herr K. nur eine kleine Rente bezieht, musste vom Betreuer weiterhin ein Antrag auf Grundsicherungsleistungen gestellt werden. Nach der Rückkehr in seine Wohnung wurde Herrn K. außerdem durch den Betreuer ein Besuchsdienst vermittelt.

Strobel mit Klient