Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind Ihren freien Willen zu äußern, vorab Ihre Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung und Pflege festlegen.

In der Verfügung können Sie festhalten, welche Behandlung Sie im Fall einer schweren Erkrankung wünschen, welche Sie ablehnen und ob Sie im Fall einer Pfegebedürftigkeit zu Hause oder im Heim gepflegt werden möchten.

Die Patientenverfügung sollte alle zwei Jahre erneuert werden, damit Ihre Angehörigen, Ärzte und das Pflegepersonal sicher sein können, dass das Festgelegte auch noch immer Ihrem Willen entspricht.

Häufig ist die Patientenverfügung eine Ergänzung zur Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung. Aus ärztlicher Sicht wird einer Verfügung am meisten Gewicht beigemessen, wenn sie im Bewusstsein eines konkreten Krankheitsverlaufs abgefasst wurde.

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